Krankheiten
und Verletzungen hinterlassen Folgen. Das können Narben sein,
aber auch gravierende körperliche und seelische Beeinträchtigungen.
Sie führen zum Teil zu schweren Auswirkungen auf die familiäre
und berufliche Situation. Häufig besteht dann der Bedarf,
die von dem Betroffenen vorgetragenen Beschwerden und Funktionseinschränkungen
für die unterschiedlichsten Auftraggeber zu dokumentieren
und ihren Schweregrad festzustellen. Dies ist die Aufgabe der
Gutachtenstelle im Annastift. Sie wird geleitet von Dr. med. Hans
Püschmann, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Auftraggeber
sind überwiegend Amtsgerichte, Landgerichte, Sozialgerichte,
Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Die Beauftragung durch
Betroffene selbst muss in der Regel abgelehnt werden, da die dann
gefertigten Gutachten als Parteigutachten vor Gericht selten Bestand
haben. Ein besonderer Schwerpunkt der Gutachtenstelle ist die
Beurteilung von ärztlichen Behandlungsfehlern (so genannte Kunstfehler). Diese Gutachten
werden in Zusammenarbeit mit den Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen
der Ärztekammern gefertigt.